Für viele Menschen die aus eigener Kraft keine Treppen mehr bewältigen können ist der Einbau eines Treppenlifts oft die einzigste Möglichkeit den Lebensabend im eigenem Heim zu erleben.
Die Alternativen zum Treppenlift Einbau sind der Umzug in eine ebenerdige Wohnung oder der Umzug in ein Seniorenheim. Das dies für die Betroffenen oft keine Alternative sein kann wissen auch die Krankenkassen und die Pflegeversicherung. Wer in eine Pflegestufe eingestuft ist, hat unter umständen Anspruch auf eine Förderung beim Kauf eines Treppenlifts. Der Förderungsanspruch für den Treppenlift Benutzer kann nach dem Sozialgesetzbuch (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zu 2557€ betragen. Wichtig dabei ist: Die Förderung des Treppenlift Einbaus muss beantragt werden, bevor der Kaufvertrag für den Lift unterschrieben wurde. So können mit Hilfe des Treppenlifts Mobilität und Selbstständigkeit beibehalten werden.












