Da Treppenlifte oft von älteren Menschen genutzt werden, spielt die Sicherheit bei der Treppenliftnutzung und gerade auch beim Kauf eine große Rolle. Einen Überblick über die Mindestanforderungen an die Sicherheitsbestimmungen finden Sie hier:
Für die Sicherheit der Personen sollte der Treppenlift über eine Stützlehne, Sicherheitsgurte, Abrollsicherungen sowie Klappschranken verfügen. Zusätzlich gibt es noch folgende Bestimmungen die für die Sicherheit am und im Treppenlift eingehalten werden sollten.
Für die unmittelbare Personensicherung sollten Sicherheitsgurte, Klappschranken, Stützlehnen und Abrollsicherungen vorhanden sein.
Für den Fall das Stromausfall eintritt, sollte der Treppenlift entweder eine Notstromversorgung, Akkubetrieb oder eine Notabsenkvorrichtung verfügen.
Auf jeden Fall sollte auch die Bauaufsichtsbehörde beim Einbau eines Treppenlifts mit einbezogen werden, damit nicht durch die Verringerung der Treppenlaufbreite der Treppenlift nachträglich wieder entfernt werden muss. Gerade bei engen Treppenhäusern ist das einbeziehen eines Bausachverständigen sinnvoll um schon im Vorwege alle nötigen Änderungen mit dem Amt gemeinsam abzuklären.

















