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Treppenlift Einbau wird gefördert

15. Juni 2009 in News

Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW fördert zur Zeit mit 21 sogenannten Förderbausteinen den altersgerechten und barrierefreien Umbau von Wohnungen.

So können in den 4 von 21 Förderbausteinen Mittel zum Einbau des Treppenlifts bei der KfW beantragt werden. Dies betrifft sowohl die äußere Erschließung als auch den Gebäudezugang sowie die gebäudeinterne Erschließung und die Treppenanlagen.

Die Förderung gilt gleichermaßen für das Nachrüsten von Treppenliften innerhalb des Gebäudes sowie in Ausnahmefällen zur Überwindung der Stufen zu den öffentlichen Verkehrsflächen. Je nach Umbaumaßnahme vergibt die KfW zinsgünstige Kredite bis zu 50.000 Euro.

Ist zusätzlich bereits für Pflegebedürftige im Haushalt eine Pflegestufe festgelegt worden, so können Betroffene einem Zuschuss bis zu 2557 Euro erhalten.

Es stehen also aktuell Zuschüsse für den Treppenlift Einbau der KfW sowie der Pflegekasse zur Verfügung. Wichtig: die Krankenkasse unterstützt den Einbau eines Treppenliftes leider nicht. Der Grund dafür ist, das der Treppenlift fest mit dem Haus verbunden ist.

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