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Recht

Kann ich einen Treppenlift in eine Mietwohnung einbauen?

31. Januar 2011 in Recht

Jeder Mieter hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Treppenlift auch in das Treppenhaus seiner Mietwohnung einzubauen. Der Vermieter darf den Einbau des Treppenliftes nach §554a Absatz 1 BGB nicht verweigern, die Kosten für den Einbau des Treppenliftes muss der Mieter aber selbst tragen. Gleiches gilt natürlich auch, wenn der Mieter wieder aus der Wohnung ausziehen möchte.

Trotzdem kann der Vermieter oder die Hausgemeinschaft den Einbau des Treppenliftes in Ausnahmefällen verweigern. Dies ist vor allem dann möglich, wenn durch den Einbau des Treppenliftes Bauvorschriften verletzt werden.

Um Missverständnissen vorzubeugen, sprechen Sie am besten schon während der Planung mit ihrem Vermieter und holen sich gegebenenfalls auch rechtlichen Rat bei ihrem Anwalt.

Um die Bedenken des Vermieters schon in der Planungsphase zu zerstreuen, können Sie auch gleich zu Beginn einen Sachverständigen konsultieren. Mit Hilfe des Sachverständigen können Sie alle baurechtlichen Fragen vorab klären. Auf Wunsch begleitet der Sachverständige auch den Einbau des Treppenliftes.

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